STEUERBERATUNG FÜR FREIBERUFLER

Jeder Freiberufler ist natürlich auch Unternehmer. Deshalb profitiert auch der Freiberufler von unserem Leistungsspektrum für Unternehmer. Doch die Betreuung eines Freiberuflers erfordert immer noch ein wenig mehr.

Zum einen muss man sich mehr und mehr gegen Versuche der Finanzverwaltung wehren, die freiberufliche Tätigkeit insgesamt oder Teile davon als eine gewerbliche Tätigkeit – und damit eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit – zu qualifizieren

Zum anderen stehen die Anforderungen des jeweiligen Berufsrechtes häufig im Widerspruch zu den Offenlegungspflichten im Rahmen einer Betriebsprüfung. Da geht es dann in aller Regel um die Frage, ob Daten von Patienten, Mandanten oder Kunden wirklich preisgegeben werden müssen.

Da wir sehr viele Freiberufler verschiedener Tätigkeitsfelder betreuen, haben wir im Umgang mit allen spezifischen Problemstellungen der freiberuflichen Tätigkeiten sehr viel Erfahrung. Machen Sie dies zu Ihrem Vorteil - sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.